Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz [IP] und IT-Recht

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Rechtliche Anforderungen des Social Media Marketings

Social Media bezeichnet eine Vielfalt digitaler Medien und Technologien (vgl. Social Software), die es Nutzern ermöglicht, sich untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu gestalten (Quelle: Wikipedia).

Mit Urteil des Landgerichts Köln vom 22.06.2011 (Az. 28 O 819/10) wurde über die Frage der Rechte desjenigen entschieden, der ein Foto von seiner Person im Internet veröffentlicht hat.

Mit dem 04.08.2011 trat das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen in Kraft (Widerrufsbelehrung).

Mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 01.06.2011 (Az. 5 U 113/09) wurde über die Einräumung von Nutzungsrechten im Wege der AGB entschieden. Bei der Übertragung von Nutzungsrechten in AGB sind hinsichtlich deren Umfangs der Vertragszweck sowie die gewährte Gegenleistung zu berücksichtigen.

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund behaupteten Filesharings im Massenwege kann eine „völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“ sein. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 14.11.2011 (Az. I – 20 W 132/11) entschieden.

 

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Abmahnung

Als Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht vertreten wir unsere Mandanten spezialisiert, insbesondere rund um das Thema „Abmahnung“.

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Filesharing

Aufgrund unserer Spezialisierung vertreten wir eine Vielzahl von Mandanten, die wegen angeblicher urheberrechtlicher Verstöße in Internettauschbörsen (Filesharing) abgemahnt wurden. Unsere Gegnerliste bzgl. solcher Abmahnungen finden Sie hier.