Donnerstag, 02. Dezember 2010 um 11:55
In den vergangenen Tagen wurden wir von mehreren Ersatzteilhändlern wegen einer Abmahnung beauftragt. Die Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH mahnt Kfz-Ersatzteilhändler, die auf eBay die Formulierung „Angebote freibleibend“ verwenden, ab.
Es wird Erstattung der Anwaltsgebühren in Höhe von 546,69 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Verblüffend ist nicht nur, dass Rechtsanwalt Welf Brandes und die von ihm vertretene Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH unter dergleichen Adresse firmieren sondern auch, dass Welf Brandes Geschäftsführer der Firma 14 & 34 Ersatzteilhandel GmbH ist. Steht hier etwa das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund?
Es kann keinesfalls angeraten werden, die vorgelegte Unterlassungserklärung abzugeben oder ohne Weiteres die geforderten Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen.

