Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - seit 01.03.2010 Informationspflichten bei 0180-Nummern
Mit dem 01.03.2010 sind einige Änderungen des TKG in Kraft getreten.
Wesentlich ist vor allem, dass nunmehr bei 0180-Nummern nicht nur die Preise für Anrufe aus dem Festnetz, sondern vielmehr auch die Höchstpreise für Mobilfunkverbindungen anzugeben sind.
Beitrag vom Montag, 01. März 2010 in Rubrik Artikel, Autor: Rechtsanwalt Christian Eisele

