Check Onlineshop
Wir überprüfen Ihren Onlineshop auf die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, um diesen möglichst "abmahnsicher" zu machen.
Berücksichtigt werden hierbei insbesondere
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das Wettbewerbsrecht (UWG, GWB)
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die AGB-Klauselkontrolle (§§ 305 ff BGB)
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die Bestimmungen für Fernabsatzverträge (Widerrufsbelehrung etc. gem. §§ 312b ff BGB)
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die Regelungen für den eletronischen Geschäftsverkehr (§ 312 e BGB)
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die Anforderungen der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoVO)
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die Maßgaben der Preisangaben-Verordnung (PAngVO)
sowie
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die spezifischen Anforderungen nach dem Telemediengesetz (TMG)
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dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und
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die einschlägigen Datenschutzbestimmungen
Unsere Tätigkeit erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (allein im Oktober 2007 sind zwei neue Entscheidungen des BGH hierzu ergangen)
Wir vereinbaren mit Ihnen - je nach Umfang und Art des Onlineshops - individuelle Festpreise.
Kontaktieren Sie uns hierzu unverbindlich. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Beitrag vom Sonntag, 23. September 2007 in Rubrik Artikel, Autor: Rechtsanwalt Christian Eisele

