Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
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Das neue Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ist am 01.09.2008 in Kraft getreten und soll u.a. den Kampf gegen die Produktpiraterie erleichtern.
Hiermit werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Hierzu führt das Gesetz u.a. Auskunftsrechte ein, die der Inhaber von diesbezüglichen Schutzrechten besser verfolgen kann (etwa direkt gegenüber Dritten, wie Internetprovidern).
Eine Klärung dieser Frage durch die Rechtsprechung steht noch aus.
Neu ist auch der Anspruch auf Urteilsbekanntmachung gemäß § 12 UrhG.
Darüber hinaus ist die im Urheberrecht schon lange unstrittige dreifache Schadensersatzberechnungsmethode nun kodifiziert. An dem Umstand, dass Schadenspositionen in der Regel im Wege der sogenannten Lizenzanalogie berechnet werden, wird sich also nichts ändern.
Beitrag vom Dienstag, 30. September 2008 in Rubrik Artikel, Autor: Rechtsanwalt Lars Twelmeier, LL.M.

