Wenn Kunden von Google eine geschützte Marke eines Dritten als AdWord für ihre Werbung benutzen, kann dies zwar grundsätzlich eine Markenrechtsverletzung darstellen – es liegt jedoch keine eigene Zeichennutzung von Google selbst vor, sodass Ansprüche gegen Google wegen Markenrechtsverletzung nicht geltend gemacht werden können (Urteil des EuGH v. 23.03.2010, Az. C-236/08 bis C-238/08).
Die Streitigkeiten um Kennzeichenrechtsverletzungen durch Google AdWords, sowie die diesbezüglichen Unsicherheiten, werden also fortbestehen.
Siehe hierzu auch unseren Artikel
Bundesgerichtshof entscheidet über Google AdWords

