Folglich wird das Gesetzesvorhaben nicht nur von dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, sondern auch von der Bundesärztekammer, vom Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Journalisten-Union, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie einer Vielzahl weiterer namhafter Verbände kritisiert.
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
Insbesondere der Nutzen der sogenannten Online-Durchsuchung, des "verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme" gemäß § 20k des Gesetzesentwurfs, erschließt sich Fachkreisen nicht. Die damit einhergehende Unsicherheit unbescholtener Bürger ist hingegen evident. Schließlich kann die Anordnung der Überwachung in Ausnahmefällen sogar ohne richterliche Beteiligung erfolgen und steht es der Durchführung der Maßnahme auch nicht entgegen, wenn unverdächtige Personen durch sie "unvermeidbar betroffen werden".
Die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung ist zumindest fraglich. Unabhängig hiervon stimmt es bereits bedenklich, wenn der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz Kritik mit den Worten zurückweist, dass die große Koalition sich "millimetergenau" an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten habe und "keine rote Linie" überschritten werde. Unseres Erachtens darf von einem Volksvertreter, der maßgeblich an dem Gesetzesvorhaben mitgewirkt hat, erwartet werden, dass er zur Rechtfertigung massiver Eingiffe in die Freiheitsrechte den Fokus auf die behaupteten Vorteile, insbesondere den vermeintlichen Zuwachs an Sicherheit lenkt. Schließlich ist die Beschränkung der Bürgerrechte bis an die verfassungsrechtlichen Grenzen heran weder Selbstzweck noch aus sich heraus erstrebenswert.
Es bleibt nunmehr auf den Bundesrat zu hoffen. Die bayrische FDP Vorsitzende, Sabiene Leutheusser-Schnarrenbergerr, edenfalls hat bereits massiven Widerstand angekündigt. Wir wünschen ihr hierbei viel Erfolg...

