Online-Durchsuchung

Gestern hat der Bundestag dem "Gesetz zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" zugestimmt. Dies gegen den erklärten Willen nicht nur sämtlicher Oppositionsparteien sondern auch gegen den Willen einer Vielzahl unabhängiger Fachleute und Verbände.

Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt - auch Berufsgeheimnisträger betroffen

Durch die Gesetzesänderung wird neben einer bedenklichen Aushöhlung des Schutzes der Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten und Rechtsanwälten auch die sogenannte Online-Durchsuchung ermöglicht. Dies, ohne dass nachvollziehbar wird, ob die einhergehende erneute Einschränkung der Freiheitsrechte überhaupt zu einer Verbesserung der staatlichen Sicherheitsarchitektur führt. Im Gegenteil droht durch die Gesetzesänderung eine Verwischung polizeilicher und geheimdienstlicher Aufgaben. Es ist zu befürchten, dass unter diesem Gesichtspunkt die Effizienz staatlicher Gefahrenabwehr sogar abnimmt. Hierfür muss der Bürger nun u.a. hinnehmen, dass sein bisher - aus wohlüberlegten Gründen - weitestgehend geschütztes Vertrauensverhältnis zu Arzt oder Rechtsanwalt zukünftig staatlichem Eingriff ausgesetzt werden kann.

Folglich wird das Gesetzesvorhaben nicht nur von dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, sondern auch von der Bundesärztekammer, vom Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Journalisten-Union, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie einer Vielzahl weiterer namhafter Verbände kritisiert.

Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme

Insbesondere der Nutzen der sogenannten Online-Durchsuchung, des "verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme" gemäß § 20k des Gesetzesentwurfs, erschließt sich Fachkreisen nicht. Die damit einhergehende Unsicherheit unbescholtener Bürger ist hingegen evident. Schließlich kann die Anordnung der Überwachung in Ausnahmefällen sogar ohne richterliche Beteiligung erfolgen und steht es der Durchführung der Maßnahme auch nicht entgegen, wenn unverdächtige Personen durch sie "unvermeidbar betroffen werden".

Die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung ist zumindest fraglich. Unabhängig hiervon stimmt es bereits bedenklich, wenn der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz Kritik mit den Worten zurückweist, dass die große Koalition sich "millimetergenau" an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten habe und "keine rote Linie" überschritten werde. Unseres Erachtens darf von einem Volksvertreter, der maßgeblich an dem Gesetzesvorhaben mitgewirkt hat, erwartet werden, dass er zur Rechtfertigung massiver Eingiffe in die Freiheitsrechte den Fokus auf die behaupteten Vorteile, insbesondere den vermeintlichen Zuwachs an Sicherheit lenkt. Schließlich ist die Beschränkung der Bürgerrechte bis an die verfassungsrechtlichen Grenzen heran weder Selbstzweck noch aus sich heraus erstrebenswert.

Es bleibt nunmehr auf den Bundesrat zu hoffen. Die bayrische FDP Vorsitzende, Sabiene Leutheusser-Schnarrenbergerr, edenfalls hat bereits massiven Widerstand angekündigt. Wir wünschen ihr hierbei viel Erfolg...


Beitrag vom Donnerstag, 13. November 2008 in Rubrik Artikel, Autor: Rechtsanwalt Christian Eisele

bubble.gifSCHNELLKONTAKT

Wir rufen Sie gerne zurück.

mobileSOFORTKONTAKT

Telefon 0531 - 225 14 48
Telefax 0531 - 225 14 47
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Abmahnung

Als Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht vertreten wir unsere Mandanten spezialisiert, insbesondere rund um das Thema „Abmahnung“.

Kontakt

jurawerk Rechtsanwälte Twelmeier & Eisele
Partnerschaftsgesellschaft

Frankfurter Str. 2
D-38122 Braunschweig

Telefon: 0531 - 225 14 48
Telefax: 0531 - 225 14 47

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Filesharing

Aufgrund unserer Spezialisierung vertreten wir eine Vielzahl von Mandanten, die wegen angeblicher urheberrechtlicher Verstöße in Internettauschbörsen (Filesharing) abgemahnt wurden. Unsere Gegnerliste bzgl. solcher Abmahnungen finden Sie hier.