Pflichtangaben auf Webseiten - Impressum
Geschäftsmäßig handelnde Dienstanbieter sind nach § 5 TMG verpflichtet, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig auf ihrer Webseite verfügbar zu halten:
den vollständigen Namen und die Anschrift der Niederlassung sowie bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform sowie den/die Vertretungsberechtigten
E-Mail, Adresse sowie auch Telefon- und Faxnummer (streitig)
Bei zulassungsbedürftiger Tätigkeit: Angaben zur Aufsichtsbehörde
Gegebenenfalls Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister und Registernummer
Bestimmte Berufsangaben insbesondere von Freiberuflern: Hinweise auf Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen; bei Handwerkern z.B. die örtliche Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde sowie die Handwerksordnung
Gegebenenfalls eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder gegebenenfalls eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung
Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbHs, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber
Ein Verstoß gegen diese Angabenpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet werden (§ 16 TMG). Hierneben drohen kostenintensive Abmahnungen durch Wettbewerber. Geschäftsmäßiges Handeln in diesem Sinne setzt keine Gewinnerzielungsabsicht oder Gewerbsmäßigkeit voraus und liegt bereits vor, wenn eine Nachhaltigkeit, also Dauerhaftigkeit, gegeben ist. Selbst bei einer privaten Homepage dürfte dies regelmäßig gegeben sein.
Für weitergehende Fragen nehmen Sie bitte unverbindlich mit uns Kontakt auf.

