Dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst in seiner Entscheidung vom 22.01.2009, Az. I ZR 125/07 (s. Artikel "Bundesgerichtshof entscheidet über Google-AdWords") zu dieser Frage die schon länger auch von hier vertretene Auffassung - dass nämlich eine Verletzung grundsätzlich nicht gegeben sein kann, da eine optische Trennung der Google-Adword-Anzeigen vom Rest der Trefferliste dies von vornherein ausschließt - zumindest bezüglich Unternehmenskennzeichen angenommen. Hinsichtlich der Marken oblag es dem BGH, aufgrund der EU-Markenrechtsrichtlinie, die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen.
OLG Braunschweig jetzt: Keine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords
Das OLG Braunschweig hat nun konsequenter Weise seine Rechtsprechung mit dem jüngsten Beschluss geändert und folgt argumentativ dem BGH in dessen Entscheidung zu Unternehmenskennzeichen: Es ist keine Markenrechtsverletzung (oder Verletzung eines fremden Unternehmenskennzeichens) durch Benutzung einer fremden Marke als Google AdWord gegeben - gleich ob aufgrund direkten Einsetzens des geschützten Zeichens oder aufgrund der Option "weitgehend passende Keywords".
Das OLG Braunschweig wird nun voraussichtlich seinen Status als "Google-AdWords-Gericht" - welches von den Abmahnkanzleien in diesem Bereich bevorzugt angegangen wurde - verlieren. Bis zur Entscheidung des EuGH werden wohl auch die weiteren Deutschen Gerichte nicht mehr zu Rechtsverletzungen wegen Setztens von fremden Marken / Unternehmenskennzeichen als Adword bei Google kommen können. Insgesamt ist hierdurch mehr Rechtssicherheit für den Nutzer von Google Adwords zu erwarten. Markeninhaber werden sich dagegen neue Strategien überlegen müssen.
[Quelle zur Entscheidung des OLG Braunschweig vom 25.03.2009: Rechtsanwälte Prehm und Klare]

