Übernahme fremder AGB - eine kostenintensive Abmahnfalle
Die Übernahme fremder AGB erweist sich insbesondere für Internetversandhändler oftmals als kostenintensive „Abmahnfalle“.
Dies deswegen, weil die im Netz kursierenden, nicht individualisierten Formularklauseln oftmals wettbewerbsrelevante Rechtsverstöße darstellen. Mitbewerber nutzen dies verstärkt zur Durchführung kostenintensiver Abmahnungen. Wir überprüfen Ihre AGB auf die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, um diese möglichst „abmahnsicher“ zu machen.
In der obergerichtlichen Rechtssprechung ist zwar umstritten, ob rechtswidrige AGB von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden können, jedoch wird dies in einigen Oberlandesgerichtsbezirken vertreten (beispielsweise Berlin). Diese Rechtssprechung muss daher aufgrund des sogenannten „fliegenden Gerichtsstands“, wonach sich der Kläger bei Rechtsverstößen im Internet den Gerichtsort frei auswählen kann, der Maßstab sein. Größte Vorsicht geboten ist insbesondere bei folgenden, sehr häufig in AGB verwandten Regelungen:
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Auferlegung von Untersuchungs-/Rügeobliegenheiten;
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Ausschluss/Begrenzung der Haftung für Sachmängel;
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Verkürzung von Gewährleistungsansprüchen;
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pauschalierter Schadensersatz;
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Verlagerung des Versandrisikos auf den Verbraucher („Angebot versicherten Versands“)
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Ausschluss/Beschränkung des gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberechts;
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ungenaue Angabe von Lieferfristen („Lieferung erfolgt in der Regel“ und der gleichen)
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Erfüllungsort- und Gerichtsstandsklauseln gegenüber Verbrauchern;
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Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln;
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Angebote freibleibend/unverbindlich im Rahmen von eBay-Angeboten
Im Rahmen der Abmahnung einzelner Klauseln werden regelmäßig, neben der Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, umfassend Auskunft und Schadensersatz, sowie die Erstattung der Anwaltskosten des Abmahnenden verlangt. Aufgrund der im Wettbewerbsrecht geltenden hohen Gegenstandswerte belaufen sich allein die Anwaltskosten sehr schnell auf mehrere tausend Euro.
Wir raten unseren Mandanten dementsprechend an, ihre AGB überarbeiten und den rechtlichen Erfordernissen und individuellen Bedürfnissen anpassen zu lassen.
Kontaktieren Sie uns hierzu unverbindlich. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
/ Rechtsanwalt Christian Eisele
Beitrag vom Dienstag, 06. Mai 2008 in Rubrik Artikel, Autor: Rechtsanwalt Christian Eisele

