Verantwortlichkeit des Forumbetreibers
Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.03.2007 entschieden, dass der Betreiber eines Internetforums für Beiträge Dritter auch insofern haftet, dass der hierdurch in seinen Rechten verletzte einen Unterlassungsanspruch gegen den verantwortlichen Forumsbetreiber direkt hat.
Dies gilt selbst dann, wenn dem Verletzten der Verfasser des Beitrages bekannt ist. Die Entscheidung ist bisher noch nicht im Volltext veröffentlicht, sondern wurde nur per Presseerklärung bekannt gegeben.
Quelle: Bundesgerichtshof
/ Rechtsanwalt Lars Twelmeier, LL.M.