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Abmahnung wegen Filesharing der Kanzlei Rasch unwirksam
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund behaupteten Filesharings im Massenwege kann eine „völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“ sein. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 14.11.2011 (Az. I – 20 W 132/11) entschieden.

