Externe Rechtsabteilung
Wir betreuen Ihr Unternehmen zu einem monatlichen Festpreis
Wir bieten für Unternehmen pauschale Module an, ohne unsere einzelnen Tätigkeiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder zu unseren üblichen Stundensätzen abzurechen.
Hier muss berücksichtigt werden, dass die Gegenstandswerte/Streitwerte, die der gesetzlichen Gebührenabrechnung zugrunde liegen, im gewerblichen Rechtsschutz vergleichsweise hoch sind. So fängt nach der Rechtsprechung der Gegenstandswert für eine Markenrechtsverletzung bei 50.000,00 € an. Eine Regelgeschäftsgebür hierauf würde sich auf 1.359,80 €* belaufen, d.h. das wäre der Betrag der "normalerweise" für die Geschäftstätigkeitsentfaltung anfallen würde, unabhängig vom Aufwand. Hierbei ist sogar noch zu berücksichtigen, dass es sich bei dieser Materie nach überwiegender Auffassung um eine besonders anspruchsvolle Tätigkeit handelt, sodass bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung schnell von einer 1,8 Geschäftgebühr auszugehen ist, was zu Gebühren i.H.v. 1.882,80 €* führen würde.
M | L |
Beratung inklusive, unabhängig vom Gegenstandswert jeder einzelnen Sache (max. 5 Stunden) | Beratung inklusive, unabhängig vom Gegenstandswert jeder einzelnen Sache (max. 5 Stunden) |
Weitere Tätigkeit: vergünstigter Stundensatz 160,- €* | Geschäftstätigkeit inklusive, unabhängig vom Gegenstandswert jeder einzelnen Sache (max. 5 Stunden) |
Weitere Tätigkeit: vergünstigter Stundensatz 140,- €* | |
500,- €* | 1.000,- €* |
Mindestlaufzeit 3 Monate. Einzelheiten werden individuell vereinbart.
[Stundensatz ohne Vereinbarung: ab 200,- €*]
* Bei allen auf dieser Seite angegeben Preisen handelt es sich um Nettopreise. Hinzu kommen jeweils noch Auslagen nach dem RVG und die gesetzliche USt. Angebot freibleibend. Für weitergehende Fragen nehmen Sie bitte unverbindlich mit uns Kontakt auf.

