Externe Rechtsabteilung

Wir betreuen Ihr Unternehmen zu einem monatlichen Festpreis

Wir bieten für Unternehmen pauschale Module an, ohne unsere einzelnen Tätigkeiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder zu unseren üblichen Stundensätzen abzurechen.

Hier muss berücksichtigt werden, dass die Gegenstandswerte/Streitwerte, die der gesetzlichen Gebührenabrechnung zugrunde liegen, im gewerblichen Rechtsschutz vergleichsweise hoch sind. So fängt nach der Rechtsprechung der Gegenstandswert für eine Markenrechtsverletzung bei 50.000,00 € an. Eine Regelgeschäftsgebür hierauf würde sich auf 1.359,80 €* belaufen, d.h. das wäre der Betrag der "normalerweise" für die Geschäftstätigkeitsentfaltung anfallen würde, unabhängig vom Aufwand. Hierbei ist sogar noch zu berücksichtigen, dass es sich bei dieser Materie nach überwiegender Auffassung um eine besonders anspruchsvolle Tätigkeit handelt, sodass bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung schnell von einer 1,8 Geschäftgebühr auszugehen ist, was zu Gebühren i.H.v. 1.882,80 €* führen würde.

 

M
L

Beratung

 inklusive, unabhängig vom Gegenstandswert
jeder einzelnen Sache

 (max. 5 Stunden)

Beratung

inklusive, unabhängig vom Gegenstandswert
jeder einzelnen Sache

 (max. 5 Stunden)

Weitere Tätigkeit:

vergünstigter Stundensatz

160,- €*

Geschäftstätigkeit

inklusive, unabhängig vom Gegenstandswert
jeder einzelnen Sache

 (max. 5 Stunden)

 

Weitere Tätigkeit:

vergünstigter Stundensatz

140,- €*

500,- €*

1.000,- €*

 

Mindestlaufzeit 3 Monate. Einzelheiten werden individuell vereinbart.


[Stundensatz ohne Vereinbarung: ab 200,- €*]

 * Bei allen auf dieser Seite angegeben Preisen handelt es sich um Nettopreise. Hinzu kommen jeweils noch Auslagen nach dem RVG und die gesetzliche USt. Angebot freibleibend. Für weitergehende Fragen nehmen Sie bitte unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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Abmahnung

Als Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht vertreten wir unsere Mandanten spezialisiert, insbesondere rund um das Thema „Abmahnung“.

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Filesharing

Aufgrund unserer Spezialisierung vertreten wir eine Vielzahl von Mandanten, die wegen angeblicher urheberrechtlicher Verstöße in Internettauschbörsen (Filesharing) abgemahnt wurden. Unsere Gegnerliste bzgl. solcher Abmahnungen finden Sie hier.