Es ergehen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund Filesharing, betreffend das Musikstück "Sie Bleibt" (Interpret: Sido) der Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch.
Abmahnung Universal Music GmbH "Sie Bleibt" (Interpret: Sido) der Rechtsanwälte Rasch
Inhalt der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch zum Musikstück "Sie Bleibt" (Interpret: Sido) der Universal Music GmbH:
- Titel: "Sie Bleibt"
- vom Sampler "German Top 100 Single Charts"
- Rechteinhaber Universal Music GmbH
- Rasch, Rechtsanwälte
- kurze Fristsetzung
- Schadensersatzforderung
- Vertragsstrafe
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
Der Rechteinhaber Universal Music GmbH mahnt außerdem an folgenden weiteren Werken ab:
- ´54, ´74, ´90, 2010
- A Curious Thing
- Aggro Berlin
- Alejandro
- Alors On Danse
- Atemlos
- Back It Up
- Bee
- Born This Way
- Brother
- Call My Name
- Cold As Ice
- Colder
- Crossfire
- Deleted Scenes From The Cutting Room Floor
- Der Himmel Soll Warten
- Die Suche geht weiter
- Diversity
- Down In The Past
- Ein Kompliment
- Elektrisches Gefühl
- Fallen
- Fire With Fire
- Football´s Coming Home
- Für Immer
- Geboren Um Zu Leben
- Give Me Fire
- Good Girl Gone Bad
- Grosse Freiheit
- Helele (Safri Duo Mix)
- Humanoid (Edition English)
- I Care For You
- I Die For You Today
- I Like
- I Will Love You Monday
- Ich Bau Dir Ein Schloss
- In Love
- Invaders must die
- Just Can´t Get Enough
- Kidz
- Life Without You
- Loud
- Love Me
- Love The Way You Lie
- MTV Unplugged - Above and Beyond
- MTV Unplugged Live aus´m MV
- MTV Unplugged in New York
- My Cassette Player
- Nacht Am Strand
- Only Girl (In The World)
- Rated R
- Reamonn
- Recovery
- Rock Symphonies
- Roots To Grow
- Running Scared
- S&M
- Sail On
- San Francisco
- Satellite
- Schall und Wahn
- Schland O Schland
- Schwarz Und Weiss
- Song For Sophie
- Süchtig
- Tanzen
- Te Amo
- The Beginning
- The Edge Of Glory
- The Fame
- The Fame Monster
- The Flood
- The Time (Dirty Bit)
- Touch A New Day
- Vom Selben Stern
- Wahnsinn
- What´s My Name
- Wir Kinder vom Bahnhof Soul
- Wir Leben Den Moment
- Wishing You Well
- Yesterday
- You And Me (In My Pocket)
- Zimmer 483
- Zweiohrküken (Original Soundtrack)
Abmahnung Urheberrechtsverletzung Universal Music GmbH Download "Sie Bleibt" (Interpret: Sido)
Mit dieser Abmahnung von der Universal Music GmbH werden durch die Rechtsanwälte Rasch Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz (Anwaltsgebühren sowie fiktive Lizenzgebühr) geltend gemacht. Dies erfolgt wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes an dem Musikstück "Wishing You Well" (Interpret: Stanfour) durch den behaupteten Download der "German Top 100 Single Charts" in einer Internettauschbörse (Filesharing). Der geforderte Betrag der Rechtsanwälte Rasch sollte jedoch nicht ungeprüft akzeptiert werden. Die Unterlassungserklärung gegenüber der Universal Music GmbH sollte in der geforderten Form keinesfalls unterzeichnet werden. Die Risiken der Abmahnung wegen Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken können durch planmäßiges Vorgehen minimiert werden.
Inhalte der Filesharing Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch für die Universal Music GmbH
In der Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, dass über Ihren Internetzugang das urheberrechtlich geschützte Werk des Rechteinhabers in einer Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden sei. Es handelt sich also um eine Filesharing-Abmahnung. Angeknüpft wird stets an den Upload, also die öffentliche Zugänglichmachung. Es wird als Ermittlungsdatensatz das geschützte Werk sowie der genaue Zeitpunkt des angeblichen Urheberrechtsverstoßes und die IP-Adresse Ihres Anschlusses zum fraglichen Zeitpunkt angegeben.
Wesentliche Punkte zur Abmahnung Universal Music GmbH der Rechtsanwälte Rasch
Der Rechteinhaber macht mit der Abmahnung primär Unterlassungsansprüche nach § 97 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geltend. Hierfür wird eine sehr kurze Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt. Die weiterhin geltend gemachten Schadensersatzansprüche resultieren aus § 97 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Es wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen Ihren Internetprovider nach § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durchgeführt wurde. Das zuständige Landgericht hat in einem zivilrechtlichen Beschlussverfahren eine offensichtliche Rechtsverletzung festgestellt und Ihren Provider zur Auskunftserteilung verpflichtet. Ihr Internetprovider hat daraufhin mitgeteilt, dass Ihr Internetzugang für diesen angeblichen Urheberrechtsverstoß genutzt worden sei.
Störerhaftung bei Abmahnung Filesharing
Aufgrund der sogenannten Störerhaftung sollen Sie verantwortlich sein, selbst wenn Sie beweisen könnten, den Verstoß nicht begangen zu haben bzw. Tauschbörsen noch nie genutzt zu haben. Dies wird mit verkürzten Zitaten aus diversen Urteilen untermauert - egal, ob diese auf Ihren Sachverhalt zutreffen oder nicht. So hat das OLG Köln (Beschluss v. 24.03.2011, Az. 6 W 42/11) entschieden, dass es keine tatsächliche Vermutung dahingehend gibt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für eine von diesem Anschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, wenn die ernsthafte Möglichkeit für einen abweichenden Geschehensablauf besteht, wie etwa die Zugriffsmöglichkeit des Ehegatten. Auch haftet man nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 - "Sommer unseres Lebens") etwa nicht für Verstöße, die über ein WPA2-verschlüsseltes, also geschütztes, W-LAN (Funknetzwerk) von außen erfolgten. Auch die Störerhaftung für weitere zugriffsberechtigte Personen besteht nicht zwingend. Hier setzt unsere Tätigkeit ein, da wir für Sie überprüfen, ob eine Haftungskonstellation gegeben ist. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, gibt es genügend weitere Angriffspunkte gegen die Abmahnung - zumindest gegen die Höhe der Forderung. So ist in vielen Fällen die Beschränkung der Abmahngebühr auf 100,00 € nach § 97a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) vertretbar. Auch wird nach der Rechtsprechung des LG Hamburg (Urteil v. 08.10.2010, Az. 308 O 710/09) - wenn überhaupt - ein Schadensersatz von 15,00 € pro Werk zugesprochen.
Zudem haftet der Störer nach der herrschenden Rechtsprechung von vornherein nicht auf originären Schadensersatz (also nicht auf eine fiktive Lizenzgebühr)!
Vorgehensweise zur Abmahnung : Ruhe bewahren!
In keinem Fall sollten Sie ungeprüft die geforderte Zahlung leisten. Eine spätere Rückforderung ist kaum möglich!
Unter keinen Umständen sollte die geforderte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form unterzeichnet werden, da dies als Schuldanerkenntnis ausgelegt wird!
Es sollte jedoch zur Verringerung des enormen Prozesskostenrisikos eine individuelle, modifizierte Unterlassungserklärung - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aber rechtsverbindlich - abgegeben werden.
Es bestehen also Handlungsalternativen, die wir individuell für Ihre Konstellation finden. Im Rahmen unserer Beratung erklären wir Ihnen umfassend die Sach- und Rechtslage und weisen Sie auf die vorhandenen Risiken und die Möglichkeiten in Ihrem Fall, unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung, hin. Die mit einer Abmahnung wegen Filesharing einhergehenden Risiken sind beherrschbar.
Im Rahmen einer umfassenden und ausführlichen anwaltlichen Erstberatung (Gesamtkosten einer telefonischen Erstberatung 119,00 € inkl. USt) ist oberstes Ziel, dass Sie keinerlei Zahlungen an die Gegenseite leisten müssen und dass eine erhebliche Verringerung der hohen Prozesskostenrisiken erreicht wird. Wir helfen Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie uns unverbindlich!

