Kosten für unsere Tätigkeit
Anwaltliche Gebühren richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Daneben kann die anwaltliche Tätigkeit auf Stundensatzbasis abgerechnet werden. Zudem bieten wir bestimmte Tätigkeiten zu festen Pauschalen an. Dies insbesondere bei der Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Pauschalen vereinbaren wir unter Berücksichtigung des zu erwartenden konkreten Aufwandes und des jeweiligen Haftungsrisikos. Sie liegen regelmäßig deutlich unterhalb der gesetzlichen Gebühren.
Kostentransparenz
In jedem Fall erörtern wir mit Ihnen selbstverständlich vor Aufnahme unserer Tätigkeit die für unsere Tätigkeit anfallenden Gebühren bzw. vereinbaren diese mit Ihnen ggf. individuell.
Unternehmen
Für Unternehmen bieten wir unsere Tätigkeit auch als "externe Rechtsabteilung" an.
Existenzgründer
Für Existenzgründer (bis 2 Jahre nach der Unternehmensgründung) bieten wir unsere Tätigkeit zu vergünstigten Gebührensätzen an.
Verbraucher
Bei der Verteidigung gegen Massenabmahnungen bieten wir regelmäßig Pauschalen an, die deutlich unterhalb der eigentlich anfallenden Gebühr nach dem RVG liegen. Die Kosten für solche Erstberatungen betragen bei uns 178,50 € inkl. USt. Eine telefonsiche Erstberatung bieten wir in diesen Fällen bereits für 119,00 € inkl. USt an. Die jeweilige Erstberatung beinhaltet eine umfassende anwaltliche Besprechung der Rechtslage sowie, falls angezeigt, die Fertigung einer entsprechend modifizierten Unterlassungserklärung.
Im Zweifelsfall schildern Sie uns einfach unverbindlich Ihr Anliegen, wir unterbreiten Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

