Kosten für unsere Tätigkeit
Anwaltliche Gebühren richten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Daneben kann die anwaltliche Tätigkeit auf Stundensatzbasis abgerechnet werden. Zudem bieten wir bestimmte Tätigkeiten zu festen Pauschalen an. Dies insbesondere bei der Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Pauschalen vereinbaren wir unter Berücksichtigung des zu erwartenden konkreten Aufwandes und des jeweiligen Haftungsrisikos.
Zu beachten ist auch, dass die gesetzlichen Gebühren im gewerblichen Rechtsschutz vergleichsweise hoch sind. So fängt der Gegenstandswert/Streitwert für eine markenrechtliche Auseinandersetzung nach der Rechtsprechung erst bei 50.000,- € an, so dass bei einer in dem Bereich üblichen 1,5 Geschäftsgebühr bereits 1.569,00 € netto zzgl. Auslagen und USt anfallen würden.
Kostentransparenz
In jedem Fall erörtern wir mit Ihnen selbstverständlich vor Aufnahme unserer Tätigkeit die für unsere Tätigkeit anfallenden Gebühren bzw. vereinbaren diese mit Ihnen ggf. individuell.
Unternehmen
Für Unternehmen bieten wir unsere Tätigkeit auch als "externe Rechtsabteilung" an.
Existenzgründer
Für Existenzgründer (bis 2 Jahre nach der Unternehmensgründung) bieten wir unsere Tätigkeit zu vergünstigten Gebührensätzen an.
Verbraucher
Bei Verbrauchern sind die anwaltlichen Gebühren für die Erstberatung (summarische Prüfung einer Rechtssache) ohnehin auf 226,10 € inkl. USt beschränkt. Bei der späteren Geschäftstätigkeit werden die Gebühren für die Erstberatung voll angerechnet.
Bei der Verteidigung gegen Massenabmahnungen bieten wir regelmäßig Pauschalen an, die unterhalb der eigentlich anfallenden Gebühr nach dem RVG liegen. Die Kosten für eine derartige Erstberatung betragen bei uns 178,50 € inkl. USt. Eine telefonsiche Erstberatung bieten wir in diesen Fällen bereits für 119,- € inkl. USt an.
Im Zweifelsfall schildern Sie uns einfach Ihr Anliegen, wir unterbreiten Ihnen einen Kostenvoranschlag.

