AGB-Recht
AGB-Recht ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also das Recht, vorformulierter Vertragsbedingungen oder umgangssprachlich des „Kleingedruckten“. Sobald eine Vertragspartei dem Vertragspartner vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen erstellt wurde, vorgibt, sind dies Formularklauseln oder AGB.
Vorteile
Mittels AGB können Sie für sämtliche Vertragsbeziehungen Ihres Unternehmens Ihnen günstige Vereinbarungen zugrunde legen. Sie können hierdurch nicht nur abweichend von den gesetzlichen Regelungen, beispielsweise die Risikoverteilung, die Haftung oder sonstige Bereiche zu Ihren Gunsten verändern. Vielmehr erreichen Sie auch eine Vereinfachung, Standardisierung und Beschleunigung des Vertragsabschlusses, weshalb gute, individuell erstellte AGB insbesondere im Bereich des Internetversandhandels (Online-Shop, eBay-Shop, Amazon) unabdingbar sind.
Gesetzliche Regelungen
Andererseits muss unbedingt beachtet werden, dass der Gesetzgeber durch die Verwendung von AGB die Gefahr sieht, dass der Unternehmer als wirtschaftlich stärkere und erfahrenere Vertragspartei den Vertragspartner, insbesondere Verbraucher, im unzumutbaren Maße übervorteilt. Folglich wurde in den §§ 305 – 310 BGB detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen Formularklauseln wirksam in den Vertrag einbezogen werden und wie weit sich ihr Inhalt von den gesetzlichen Regelungen entfernen darf. Größte Vorsicht geboten ist insbesondere in folgenden Regelungsbereichen:
Auferlegung von Untersuchungs-/Rügeobliegenheiten;
Ausschluss/Begrenzung der Haftung für Sachmängel;
Verkürzung von Gewährleistungsansprüchen;
pauschalierter Schadensersatz;
Verlagerung des Versandrisikos auf den Verbraucher („Angebot versicherten Versands“);
Ausschluss/Beschränkung des gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberechts;
ungenaue Angabe von Lieferfristen („Lieferung erfolgt in der Regel“ und dergleichen);
Erfüllungsort- und Gerichtsstandklauseln gegenüber Verbrauchern;
Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln;
Angebote freibleibend/unverbindlich im Rahmen von eBay-Angeboten.
Das AGB-Recht ist in besonderem Maß durch Richterrecht überlagert. Selbst kleinste Verstöße führen zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel. Viel dramatischer für die Verwender von AGB ist jedoch, dass – jedenfalls seit Geltung der Lauterkeitsrichtlinie – Verstöße gegen das AGB-Recht in aller Regel auch Wettbewerbsverstöße sind. „Abmahnanwälte“ kontrollieren mittlerweile verstärkt und systematisch die AGB der Konkurrenz ihrer Mandanten und sprechen bei Verstößen Abmahnungen aus. Neben Schadensersatz und hohen Anwaltsgebühren drohen sehr schnell auch einstweilige Verfügungen.
mangelnde Individualisierung auf Ihren Vertrieb;
die Übernahme könnte einen Urheberrechtsverstoß darstellen;
der größte Teil der kursierenden AGB sind schlicht fehlerbehaftet, sodass ihre Verwendung grundsätzlich auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt und daher kostenintensive Abmahnungen drohen.
Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Artikel "Übernahme fremder AGB - eine kostenintensive Abmahnfalle".

