E-Commerce-Recht

Einordnung

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit allen rechtlichen Fragen des elektronischen Handels, also vornehmlich der rechtlichen Vorgaben für Internet-Shops und Internettransaktionen im weitesten Sinne (Online-Shop, eBay-Shop, eBay-Auktionen, Verkäufe über Amazon etc.). Es handelt sich um kein abgeschlossenes, homogenes Rechtsgebiet, da die vielfältigen rechtlichen Vorgaben aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und Gesetzeswerken entstammen. Während sich die Betreiber einer bloßen Internetpräsenz bereits mit einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben auseinander zu setzen haben, sind diese für einen Internetversandhändler kaum mehr überschaubar.

Regelungsbereiche

Neben dem AGB-Recht gestaltet sich, insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl der sogenannten vor- und nachvertraglichen Informations- und Belehrungspflichten, die Erstellung eines rechtmäßigen Bestellablaufs komlex. Wir verweisen hierzu insbesondere auf die Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie auf § 312e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Hierneben ist hinsichtlich der sogenannten „Impressumspflicht“ § 5 TMG (Telemediengesetz) einzuhalten. Beachten Sie hierzu auch unseren Artikel Pflichtangaben auf Webseiten – Impressum. Die genannten Vorschriften sind sämtlichst über die Domain www.gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums der Justiz einsehbar. Wir verweisen zudem auf unseren Artikel Versandhandel im Internet und den dortigen weiterführenden Link auf das Muster für die Widerrufs-/Rückgabebelehrung des Bundesministeriums der Justiz. Das neue Muster ist mit Wirkung zum 01.04.2008 in Kraft getreten.

Weitere Informations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten ergeben sich vor allem aus der Art der Ware und folgen insbesondere aus der Verpackungsverordnung, der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, der Batterieverordnung, der Verordnung zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dem Textilkennzeichnungsgesetz. Auch diese Gesetze und Verordnungen sind über die genannte Domain www.gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums der Justiz einsehbar.

 

TIPP: Internetversandhändler sollten ihren Online-Shop, eBay-Shop bzw. ihre eBay-Auktionen und Amazon-Verkäufe auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüfen lassen, da anderenfalls kostenintensive Abmahnungen der Mitbewerber drohen. Denn allein die Überprüfung der vor- und nachvertraglichen Informations- und Belehrungspflichten, das Erstellen und ordnungsgemäße Einbinden einer rechtmäßigen Widerrufs-/Rückgabebelehrung, das Erstellen bzw. Überprüfung der Anbieterkennzeichnung, die Überprüfung der Preisangaben im Hinblick auf die Vorgaben der Preisangabenverordnung und insbesondere die Erstellung rechtmäßiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfordern erhebliches Spezialwissen.

 

 

TIPP: Beachten Sie auch, dass die Rechtsprechung insbesondere aus der Anzahl der Verkäufe darauf zurückschließt, ob gewerblich oder privat gehandelt wird, sodass sich viele eBay-Verkäufer oft zu unrecht in der Sicherheit wähnen, als private Anbieter den dargestellten rechtlichen Vorgaben nicht genügen zu müssen.

 

TIPP: Wichtig ist zu wissen, dass sich die gesetzlichen Vorgaben für Betreiber eines Online-Shops gegenüber denjenigen für eBay-Händler insbesondere hinsichtlich Widerrufs-/Rückgabebelehrung sowie Vertragsschluss unterscheiden.

 

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