Internetrecht
Das Internetrecht, auch IT-/EDV-/Computer-/Onlinerecht, ist kein abgegrenztes Rechtsgebiet. Es stellt vielmehr die Schnittstelle vieler Rechtsgebiete dar und unterliegt dem ständigen technischen und rechtlichen Wandel. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind stetes gefordert, sich der technischen Entwicklung anzupassen und diese interessengerechten rechtlichen Einordnungen und Ergebnissen zuzuführen.
Da sich das Internet mittlerweile zur bedeutsamsten Handelsplattform entwickelt hat, sei der Bereich des E-Commerce, also das Internetversandhandelsrecht, besonders hervorgehoben. Neben der Frage des Vertragsschlusses im Internet, dem AGB-Recht, dem Wettbewerbsrecht, dem Marken- sowie dem Urheberrecht, sind hier insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, wie die Regelungen zu Fernabsatzverträgen (§§ 312b ff. BGB) zum elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e BGB) sowie das Telemediengesetz von besonderer Bedeutung.
Das Telemediengesetz ist neben anderen Gesetzeswerken insbesondere auch für die Errichtung von Webseiten, E-Papers als auch für das Recht des Onlinebankings bedeutsam.
Internetwerbung
Die Tatsache, dass sich das Internetrecht zur wichtigsten Handelsplattform entwickelte, führt jedoch auch dazu, dass Internetwerbung immer stärker auch in den Fokus der Rechtsprechungen rückt. Jedoch sind hierbei nicht nur die aufgrund der technischen Neuerungen aufgekommenen Fragen zu Google-Optimierung, AdWords, Metatags sowie allgemein des Keyword-Advertisings sondern auch die klassischen rechtlichen Fragen von Relevanz. So sind grundsätzlich auch im Internet sogenannte Lockvogelangebote, Alleinstellungsbehauptungen, Herkunftstäuschungen, gefühlsbetonte Werbung genauso wie allgemein irreführende Werbung abmahnfähige Wettbewerbsverstöße.
Messen Sie also der Rechtmäßigkeit Ihres Internetauftritts große Bedeutung bei.

