Verbraucherschutzrecht
Das Verbraucherschutzrecht stellt kein eigenes, homogenes Rechtsgebiet dar. Es ist vielmehr ein Schnittstellenrecht, d.h. es sind vielfältige Rechtsgebiete betroffen.
Ziel der Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz ist es, den Verbraucher von Waren, Gütern und Dienstleistungen gegenüber deren Herstellern, Vertreibern und Dienstleistungsanbietern zu schützen.
Es dient also dazu, das bestehende Ungleichgewicht an wirtschaftlicher Stärke und Erfahrung sowie speziellem Fachwissen des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher auszugleichen.
Das AGB-Recht ist wohl das bekannteste Rechtsgebiet aus dem Bereich des Verbraucherschutzes, denn es regelt die Grenzen der Zulässigkeit vorformulierter Vertragsbedingungen, die der Unternehmer dem Verbracher vorsetzen kann.
Jedoch gewinnen infolge der stetig wachsenden Bedeutung des Internets sowohl als Handelsplattform als auch als Informationsquelle insbesondere die Vorschriften zum E-Commerce (Fernabsatzrecht; Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr etc.) sowie das Datenschutzrecht immer mehr an Bedeutung. Letzteres ist jüngst auch bei der Frage der Zulässigkeit der Erlangungen von Verkehrsdaten, insbesondere durch die Industrie, die vermeintliche Urheberrechtsverltzungen wegen Filesharings ermitteln will, in den Vordergrund gelangt.
Neues "IT-Grundrecht"
In diesem Zusammenhang haben jüngst die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 370 /07 und 1 BvR 595/07), mit denen das Grundrecht auf Gewährung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 II GG, konstituiert wurde, zu Recht für Aufsehen gesorgt.
So hat das BVerfG mit Beschluss vom 19.03.2008 (1 BvR 256/08) entschieden, dass auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten ausschließlich zur Verfolgung schwerer Straftaten (i.S.d. § 100a StPO) genutzt werden dürfen.

