Zurück Abmahnungsrisiko bei eBay

Still und leise hat eBay Ende vergangenen Jahres nun für jedermann eine Warenkorbfunktion eingeführt. Vielen eBay-Händlern ist bisher entgangen, dass sie deswegen ihre Rechtstexte schleunigst anpassen müssen. Wer dies unterlässt, muss mit teueren Abmahnungen rechnen.

Neben der Schaffung eines virtuellen Warenkorbs hat eBay nun auch die Möglichkeit geschaffen, als Gast zu kaufen. Beide Neuerungen haben Auswirkungen auf das Zustandekommen des Vertragsschlusses. Hierüber muss jedoch jeder Fernabsatzhändler, also jeder eBay-Händler als auch jeder, der über eine Online-Shop vertreibt, umfassend und vor allem richtig informieren. Durch die Änderungen der Abläufe bei eBay sind diese Informationen in den AGB der meisten eBay-Händler nun unrichtig geworden. Ohne Korrektur drohen kostenintensive wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Wir raten dringend an, die Rechtstexte dahingehend zu überprüfen, ob die Information zum Zustandekommen der Verträge aktuell und zutreffend sind.

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