Zurück Abmahnungsrisiko bei eBay
Neben der Schaffung eines virtuellen Warenkorbs hat eBay nun auch die Möglichkeit geschaffen, als Gast zu kaufen. Beide Neuerungen haben Auswirkungen auf das Zustandekommen des Vertragsschlusses. Hierüber muss jedoch jeder Fernabsatzhändler, also jeder eBay-Händler als auch jeder, der über eine Online-Shop vertreibt, umfassend und vor allem richtig informieren. Durch die Änderungen der Abläufe bei eBay sind diese Informationen in den AGB der meisten eBay-Händler nun unrichtig geworden. Ohne Korrektur drohen kostenintensive wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Wir raten dringend an, die Rechtstexte dahingehend zu überprüfen, ob die Information zum Zustandekommen der Verträge aktuell und zutreffend sind.