Zurück CASHFLOW - neue Entsch. des Bundespatentgerichts

Leitsatz:


"Für die Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Markenanmeldung haben weder die Praxis des Deutschen Patent- und Markenamts bezüglich vergleichbarer Fälle noch amtsinterne Richtlinien zur Prüfung von Markenanmeldungen eine entscheidungserhebliche Bedeutung."


Eilunterrichtung des BPAtG v. 29.3.2007 (Entsch. v. 11.1.2007)

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