Zurück Datenschutzzentrum fordert Abschaltung von Social Plugins
Damit werden alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, umgehend die Datenweitergaben zu deaktivieren.
Als Frist wird der 30.09.2011 gesetzt. Im Anschluss drohen Bußgelder nach dem TMG von bis zu 50.000,00 €.
Hier können Sie den vollständigen Text der Pressemitteilung des ULD abrufen.
Die datenschutzrechtliche Bewertung des ULD finden Sie hier.
PRAXISTIPP:
Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein muss derzeit geraten werden, der Aufforderung nachzukommen. Eine ausführliche Bewertung folgt.