Zurück Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Dies beinhaltet gemäß § 14k der Fachanwaltsordnung (FAO) folgende Rechtsgebiete:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.