Zurück IT-Branche erwartet folgenreichen Urteilsspruch
Seit nunmehr über fünf Jahren wird gerichtlich darüber gestritten, ob per Download bezogene Standardsoftware entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers weiterverkauft werden darf. Die Rechtslage ist so verzwickt, dass sich nun der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 03.02.2011 an den Europäischen Gerichtshof wandte, um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zur Vorabentscheidung abzugeben (s. hierzu mehr in unserem Artikel auf it-region38.de).