Zurück Keine Markenrechtsverletzung von Google durch AdWords

Der EuGH hat am 23.03.2010 entschieden, dass Google keine Markenrechtsverletzungen begeht, wenn Kunden von Dritten geschützte Marken als AdWord buchen.

 

 

 

 

 

Wenn Kunden von Google eine geschützte Marke eines Dritten als AdWord für ihre Werbung benutzen, kann dies zwar grundsätzlich eine Markenrechtsverletzung darstellen – es liegt jedoch keine eigene Zeichennutzung von Google selbst vor, sodass Ansprüche gegen Google wegen Markenrechtsverletzung nicht geltend gemacht werden können (Urteil des EuGH v. 23.03.2010, Az. C-236/08 bis C-238/08).

 

Dieses Urteil darf keinesfalls als Freibrief für Nutzer von Google AdWords verstanden werden, geschützte Zeichen Dritter - in diesem Fall geschützte Marken - für die eigene Werbung zu verwenden. Im Gegenteil – der EuGH hat in seiner Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es von den nationalen Gerichten im Einzelfall zu würdigen sei, ob eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliege, mithin eine Markenrechtsverletzung gegeben sei.

 

Die Streitigkeiten um Kennzeichenrechtsverletzungen durch Google AdWords, sowie die diesbezüglichen Unsicherheiten, werden also fortbestehen.

Siehe hierzu auch unseren Artikel

Bundesgerichtshof entscheidet über Google AdWords

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