Zurück Stärkung der Verbraucherrechte durch EU-Richtlinie für Verbraucherschutz?

Mehr Klarheit durch Standardregeln für Verbraucher und Unternehmer beim grenzüberschreitenden Handel - so war zumindest das Ziel.

 

 

 

 

Das europäische Parlament verabschiedete am 23.06.2011 die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte.

Die Mindestanforderungen an den Verbraucherschutz beruhen derzeit auf vier EU-Richtlinien. Es besteht Rechtsunsicherheit hinsichtlich des grenzüberschreitenden Handels. Diese sollte durch die Regelungen der neuen Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte beseitigt werden. Angestrebt war eine Vollharmonisierung. Dieses Ziel wurde weitgehend erreicht. So soll künftig einheitlich eine Bindung der Verbraucher an über das Internet abgeschlossene Verträge nur dann bestehen, wenn diese über einen Button bestätigen, eine kostenpflichtige Leistung zu erwerben, sogenannte Buttonlösung. Diese soll gerade auch dem Schutz vor Abofallen dienen.

Außerdem werden die Preisregelungen klarer. So sieht die Richtlinie beispielsweise vor, dass auf den Verbraucher nur die tatsächlich anfallenden Kosten für verschiedene Zahlungsarten abgewälzt werden dürfen. Der Unternehmer darf keine weiteren Aufschläge zu dem Preis hinzurechnen.

Die neuen Vorgaben führen jedoch nicht in jedem Fall zu einer Stärkung der Rechte der deutschen Verbraucher. Die größte Änderung zu deren Nachteil stellt die Streichung der 40-Euro-Klausel im Widerrufsfall dar. So hat der Kunde zukünftig auch die Rücksendekosten zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware 40 Euro übersteigt, soweit der Händler den Verbraucher hierauf hinweist und ihm diese Verpflichtung vertraglich auferlegt. Im Hinblick auf die in bestimmten Marktsegmenten ausufernde Widerrufspraxis, erscheint uns dies jedoch durchaus interessengerecht.

Endlich wird zudem die Widerrufsfrist vereinheitlicht. So sollen Verbraucher nunmehr EU-weit binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware ihre Vertragserklärung widerrufen können. Sinnvoll sind auch die weiteren Ausnahmen vom Widerrufsrecht, insbesondere Hygieneartikel betreffend. So wird hoffentlich der ständige Streitpunkt vor deutschen Gerichten - Widerrufsrechte auch bei solchen Waren, die der Internethändler nicht erneut verkaufen kann - entschärft.

Konkrete Auswirkungen werden die Regelungen jedoch erst nach der Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht, beziehungsweise nach Ablauf der Umsetzungsfrist von zwei Jahren, haben.

 

FAZIT:

Nicht der beabsichtigte ganz große Wurf aber immerhin insgesamt deutliche Fortschritte - dies vor allem für Online-Händler, die rechtssicher europaweit anbieten möchten.

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