Die Abmahnung ist das klassische außergerichtliche Instrumentarium des gewerblichen Rechtsschutzes. Eine Abmahnung ergeht bei behaupteten Verstößen, insbesondere gegen das Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht (europ. Geschmacksmusterrecht) und/oder Wettbewerbsrecht und wird verbunden mit der Aufforderung eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abzugeben, um eine gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden.

 

Verteidigung gegen Abmahnungen

  • Wir haben umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet der Verteidigung gegen Abmahnungen. Insbesondere derzeit im Massenverfahren Abgemahnte im Bereich des Filesharing (unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke) betreuen wir. Die Verteidigung von Massenabmahnopfern übernehmen wir in der Regel zu einer Pauschalgebühr, die weit unterhalb der eigentlich anfallenden gesetzlichen Gebühr liegt, wenn es sich bei dem abgemahnten um einen Verbraucher handelt.
  • Wir überprüfen hierbei die zugrundeliegende Sach- und Rechtslage und entscheiden hiernach, ob die Abgabe der geforderten oder einer modifizierten Unterlassungserklärung geboten ist und ob ggf. die Annexansprüche (vor allem Schadensersatz) akzeptiert werden sollten oder nicht.
  • Sollte die Abmahung zu unrecht ergangen sein, so können in markenrechtlichen Streitigkeiten die Gebühren unserer Tätigkeit wiederrum ggf. dem Abmahner in Rechnung gestellt werden.
  • Zudem besteht die Möglichkeit, gegen die unberechtigte Abmahnung im Wege der negativen Feststellungsklage vorzugehen.

 

Abmahnungen gegen Rechtsverletzer

  • Ebenso gehen wir jedoch für Sie gegen andere Unternehmen/Wettbewerber im Wege der Abmahnung vor, die gegen Ihr geistiges Eigentum verstoßen haben und/oder wettbewerbsrechtliche Verstöße begehen.
  • Wir prüfen hierzu die zugrundeliegende Sach- und Rechtslage und stimmen mit Ihnen die taktisch und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise ab.
  • Bei Rechtsverstößen muss schnell gehandelt werden. Besteht ein Unterlassungsanspruch, der durchgesetzt werden soll, so muss der Verletzer kurzfristig abgemahnt werden, um die "Dringlichkeit" für das sich anschließende Verfügungsverfahren nicht zu verlieren.
  • Gleichsam werden wir Ihnen die möglichen Annexansprüche (Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung etc.) mitsamt der effizientesten Vorgehensweise aufzeigen.

Tipp: Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Falle die Abmahnung für Sie das geeignete Mittel ist, um an das gewünschte Ziel zu kommen. Denn es gibt Fälle, in denen einem Unternehmen mit einer drastischen Abmahnung mehr geschadet als genützt wird.