Das Datenschutzrecht hat im vergangenen Jahrzehnt vor allem wegen des Fortschritts der Informationstechnologie erheblich an Bedeutung gewonnen. Sein Zweck ist es, einen Ausgleich zwischen den Interessen staatlicher und privater Datenverarbeiter, dem Recht des Einzelnen an informationeller Selbstbestimmung und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit herzustellen.


Neben der aktuellen heiß diskutierten Debatte des Handels mit persönlichen Daten sowie der Diskussion um unerbetene Werbung und dergleichen, wirft auch der betriebliche Datenschutz (z.B. elektronisches Personalmanagement), genauso wie die Frage betrieblicher Datensicherheit, zahlreiche Rechtsfragen auf.


Deren Klärung wird dadurch erschwert, dass kein einheitliches Datenschutzrecht in Form eines Gesetzes besteht. Vielmehr stehen eine Vielzahl von Gesetzeswerken und Rechtsvorschriften in Korrelation zueinander und sind entsprechend ganzheitlich zu betrachten. Neben dem Bundesdatenschutzgesetz, den Datenschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer, sind dies vornehmlich das Telekommunikationsgesetz sowie das Telemediengesetz.

 

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