Rechtsanwalt Moritz Wille

Rechtsanwalt Moritz Wille studierte Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg, Universidad de Salamanca in Spanien und an der Universität Göttingen. Bereits mit Beginn des Studiums stellte er die Weichen für das Wahlfach Medienrecht mit zivilrechtlichem Schwerpunkt – in erster Linie galt dort sein Interesse dem Markenrecht und dem Wettbewerbsrecht mit all seinen Facetten. Im Ersten Staatsexamen lag der Prüfungsschwerpunkt im Urheberrecht. Zudem absolvierte er erfolgreich das Begleitstudium Europarecht mit dem Abschluss "Europajurist (Universität Würzburg)".

Während des Studiums arbeitete er zudem an der Universität Kassel in der "Projektgruppe für verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)" von Professor Roßnagel, welche interdisziplinäre Forschungsprojekte zu Rechtsfragen der Informations- und Kommunikationstechniken durchführt.

Nach seinem Referendariat in Braunschweig mit Ausbildungsstationen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutz begann er seine Tätigkeit als Syndikusanwalt in einem mittelständischen Handelskonzern mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 300 Mio welcher seinen Schwerpunkt im IT-Bereich hatte. Unter anderem legte er erfolgreich die Prüfung zum Datenschutzbeauftragten beim TÜV Nord ab und wurde zum Konzerndatenschutzbeauftragten bestellt.

Neben seiner Syndikustätigkeit beriet er Softwareentwicklungsfirmen und Designagenturen sowie Mediziner. Dies insbesondere hinsichtlich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG).

Im Jahr 2013 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang "Gewerblicher Rechtsschutz" und  stieg im Januar 2014 als Partner in der Kanzlei jurawerk Rechtsanwälte ein.

Tätigkeit

Zu den Mandanten von Rechtsanwalt Wille gehören neben Unternehmen die kreativ Schaffenden, wie Designer, Fotografen und  Entwickler, aber auch Angehörige der Heilberufe. Die Rechtsberatung und gegebenenfalls -verteidigung umfasst die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie Markenlizenzen und das Spektrum des Wettbewerbsrechts einschließlich dem Werberecht nach UWG und HWG.

Die Erstellung von Lizenzverträgen ist ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Zudem betreut er die IP-Portfolios von Unternehmen. Bei Start-ups idealerweise ab deren Gründung, um von Beginn an das Fundament für ein nachhaltiges Portfolio zu schaffen.   

Rechtsanwalt Wille betreut für seine Mandanten das Markenrecht in seinen zahlreichen Facetten und führt Verletzungsverfahren vor den Markenämtern und Gerichten.

Die wettbewerbsrechtlichen Belange seiner Mandanten schützt und verteidigt Rechtanwalt Wille und setzt deren wettbewerbsrechtlichen Interessen aktiv und konsequent durch.

Das Urheberrecht gehört zu einem weiteren Schwerpunkt seiner alltäglichen Arbeit, welches im Zuge der aktuellen BGH-Rechtsprechung einen weiteren Schutzbereich für Designer und ihre Arbeiten neben den Schutzrechten aus dem Designgesetz gewähren vermag. Weiterhin sind wettbewerbliche Fragestellungen in Bezug auf Werbemaßnahmen und Abmahnungen zwischen Wettbewerbern, Angehörigen der Heilberufe und durch Verbraucherschutzvereine Teil seiner Tätigkeit.

Im Zuge seiner gesammelten Tätigkeit als Unternehmensjurist werden wirtschaftliche Belange ebenso wie die der Compliance stets im Rahmen seiner Beratung berücksichtigt. Besonders die wirtschaftlichen Aspekte sind bei der Verwertung von Marken und sonstigen Schutzrechten von Bedeutung.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz [IP]

Rechtsanwalt Wille ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dies umfasst gemäß § 14 h der Fachanwaltsordnung:

  • Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
  • Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  • Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
  • Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.